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Vorsicht bei unserioesen Arbeitsvermittlungen und Arbeitsvermittlern
Datum 04/05/2009 06:18  Autor D.Laube  Hits 2134  Sprache Global
UDL Intermedia hat ein neues Portal für Arbeitsvermittlungen gestartet.
Hier bieten wir Arbeitsvermittlern die Möglichkeit, Ihr Unternehmen vorzustellen.

Tragen Sie Ihren RSSfeed ein und nutzen Sie unser integriertes Bookmarksystem.
Für Unternehmensvorstellungen steht Ihnen ein umfangreiches Artikelverzeichnis zur Verfügung.

Arbeitsvermittlung-Arbeitsvermittler.de ist ein Webprojekt von und für Arbeitsvermittler.

Hier finden Sie aktuelle RSSfeeds, Bookmarks und Artikel von Arbeitsvermittlern oder Servicedienstleistern.
Weiterhin bieten wir mehrere Jobangebote sowie eine Jobsuchmaschine.

Sie möchten Arbeitsvermittler werden?
Auch hierfür bieten wir Ihnen Informationen zur Existenzgründung.


Haben Sie schlechte Erfahrungen mit Arbeitsvermittlungen gemacht?
Dann freuen wir uns auf Ihre Post / Email.
Wir werden Ihren Fall aufgreifen und den Hinweisen nachgehen!

In den letzten Wochen häufen sich die Beschwerden über verschiedene Arbeitsvermittler!
Obwohl ich besser nicht "Arbeitsvermittler" sagen möchte, da diese Abzocke nichts mit einem seriösen Arbeitsvermittlern zutun hat.

Es geht um Bewerbungsversender!
Arbeitssuchende reagieren auf Annoncen, wo freie Stellen angeboten werden und erhalten einen Termin zur Vorstellung bei einer "Arbeitsvermittlung". Eigentlich sollte man denken, dass die freie Stelle verfügbar ist, aber das ist nicht so.
Diese Abzocker wollen nur Ihr Geld!!!


Diese Abzocker bieten Ihnen nur einen Bewerbungsservice an.
Hierbei werden, eine von Ihnen bestimmte Anzahl, von Initiativbewerbungen an Unternehmen per Email versendet.
Für jede Bewerbung zahlen Sie 5,00 EUR! Man erklärt Ihnen, dass Sie das Geld von Ihrer ARGE wiederbekommen. Hierfür gibt es den sogenannten "Bewerbungskostenzuschuss" von der ARGE, welcher jährlich max. 260 EUR beträgt. Pro Bewerbung können Sie 5 EUR geltend machen.

Die Erstattung der Bewerbungskosten muss bei der Agentur für Arbeit beantragt werden, bevor die Kosten entstehen.

Genau auf dieses Geld haben es diese Abzocker abgesehen. Man schließt ganz schnell einen Vertrag mit Ihnen ab und wenige Wochen später werden Ihnen die Kosten von Konto abgebucht, egal, ob Sie den Bewerbungszuschuss der ARGE bereits erhalten haben oder nicht.


In Berlin haben wir 2 solche "Arbeitsvermittlungen" getestet und wir waren fassungslos!!!
Die Initiativbewerbungen waren teilweise mit zahlreichen Rechtschreibefehlern versehen und wurden wahllos an Unternehmen versendet, selbst wenn diese Unternehmen keine Mitarbeiter suchten.

Für unsere 2 Testkunden wurden ingesamt 50 Bewerbungen versendet.
Dafür haben wir auch Nachweise erhalten und selbstverständlich Stichproben gemacht.
Ein paar Telefonate später war klar, dass man hier nur wahllos "Spammails" versendet hat.
Nicht eine Firma hat sich auf diese Bewerbungen gemeldet!


Daraufhin habe ich mich selbst bei solch einer Arbeitsvermittlung beworben und das mit Erfolg!
Ich durfte mir das ganze System LIVE ansehen und wurde komplett über diese Masche aufgeklärt.

2 Wochen später habe ich mich geoutet und das Unternehmen mit unseren Recherchen konfrontiert.
Wir haben denen klar gemacht, dass wir Anzeige wegen Betrug erstatten werden, wenn nicht unverzüglich die Verträge unserer Tester storniert werden.

Reaktion: Anfangs noch großkotzig ... später doch nachdenklich und einsichtig!


Wir raten jedem Arbeitssuchenden, solche Arbeitsvermittler zu meiden und niemals einen Vertrag zu unetrschreiben.
Auch wenn man Ihnen erzählt, dass bereits zahlreiche Vermittlungen durch diese Methode erzielt wurden, unterschreiben Sie nichts! In meinem Beispiel wurde unseren Testkunden das gleiche erzählt, doch später wurden wir von Geschäftsführer aufgeklärt.

Die Arbeitsweisen dieser Unternehmen haben nichts mit seriösen Arbeitsvermittlern zutun.




Das sollten Sie wissen:
Von Arbeitsuchenden kann eine Vermittlungsvergütung verlangt werden. Dazu muss ein schriftlicher Vermittlungsvertrag geschlossen werden, aus dem insbesondere die Vermittlungsvergütung hervorgeht, die der Arbeitsuchende an den Vermittler zahlen soll (§ 296 Absatz 1 SGB III).

Seit dem 1.1.2005 gelten folgende Höchstsätze (einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer):

  • einheitlich 2.000 Euro. Ausnahme: Bei Künstlern, Fotomodellen, Berufssportlern und so weiter gelten weiterhin die durch Rechtsverordnung festgelegten Vergütungen.
  • weiterhin 150 Euro bei der Vermittlung von Au-pairs.

Mit der Vergütung sind auch alle Leistungen abgegolten, die zur Vorbereitung und Durchführung der Vermittlung erforderlich sind (§ 296 Absatz 1 Satz 3 SGB III). Vereinbarungen, die gegen vorstehende Regelungen verstoßen, und mündliche Vereinbarungen sind unwirksam (§ 297 Nummer 1 SGB III).

Der Vermittler hat erst dann Anspruch auf die Vermittlungsvergütung, wenn infolge seiner Vermittlung ein Arbeitsvertrag zustande gekommen ist. Er darf keine Vorschüsse auf die Vergütungen verlangen oder entgegennehmen. Bei der Ausbildungsvermittlung dürfen weiterhin nur vom Arbeitgeber Vergütungen verlangt oder entgegengenommen werden (§ 296a SGB III). Verstöße gegen diese Vergütungsvorschriften stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die von der Bundesagentur für Arbeit mit Bußgeldern geahndet werden können (§ 404 Absatz 2 Nummer 11 SGB III).



In eigener Sache!
Wir sind seit 2004 als private Arbeitsvermittler tätig.
Für uns Arbeitsvermittler gibt es Vorschriften, an welche wir uns halten müssen.

Seriöse Arbeitsvermittler verlangen eine Kopie des Vermittlungsgutscheines und niemals BARGELD im Voraus für irgendwelche dubiose Serviceleistungen.

Wir werden sämtliche "Arbeitsvermittler" abmahnen lassen, die sich nicht an die Vorschriften halten und Jobsuchende abzocken!



Hinweise senden Sie bitte an:
Email: info@udl-intermedia.com
Postanschrift: Netagent - Dominik Laube - Postfach 840412 - 12543 Berlin

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